IHK - Geld für Weiterbildungen!
Nur wer bereit ist, seine Fähigkeiten kontinuierlich anzupassen und sein Wissen und seine Kompetenzen stetig zu erweitern, wird auch künftig in der Lage sein, sich den wachsenden Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu stellen. Bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote helfen bei neuen persönlichen und beruflichen Anforderungen.
EU-, Bundes- oder Landesprogramme eröffnen vielfältige Fördermöglichkeiten für Beschäftigte und Unternehmen.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) etwa bietet Unternehmen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln und ihre Kompetenzen an die Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes anzupassen. Beschäftigte in Baden-Württemberg haben zudem einen Anspruch auf Bildungszeit und können sich bei rechtzeitiger Beantragung zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen im Jahr unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen. Im Bereich der beruflichen Anpassungsfortbildung gibt es die Fachkursförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Landes. Mitarbeiter profitieren zudem vom Aufstiegs-BAföG, einer wirkungsvollen Fördermöglichkeit für Aufstiegsfortbildungen. Und es gibt Weiterbildungsstipendien für Fachkräfte unter 25 Jahren und Aufstiegsstipendien für Berufserfahrene.
Die IHK-Weiterbildungsberater Sabrina Krieg (Telefon 0751 409-271), Klaus Giesinger (Telefon 0751 409-162), Boris Selimovic (Telefon 0751 409-138) und Jürgen Schatz (Telefon 0751 409-153) - E-Mail: weiterbildung@weingarten.ihk.de - helfen Einzelpersonen und Firmen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und persönlichen Qualifizierungen. Sie beraten trägerneutral, aber auch gezielt zum Weiterbildungsangebot der IHK Bodensee-Oberschwaben.